Kluskirche Giershagen
Im 12. Jahrhundert wurde die Kluskirche in Niederuppsprunge an der Stelle erbaut, wo sich eine Kapelle aus der karolingischen Zeit befand. Sie war ursprünglich ein einschiffiger romanischer Bau mit einem quadratischen Turm, der als fensterloser Wehrturm angelegt ist. Der ursprünglich romanische Bau wurde 1682 durch den Bredelarer Abt Absalom Heuck um ein quadratisches Joch und einen Chorabschluss nach Osten erweitert. Dieser Anbau hebt sich durch gratige Kreuzgewölbe deutlich von dem älteren Teil ab.
1700 erhielt die Kirche einen neuen Barockaltar, der ebenso wie viele Bildstöcke in der Umgebung von Giershagen aus der Papenwerkstatt stammt. Die Bildhauerwerkstatt des Heinrich Papen (1645-1719) und seines Sohnes Christophel (1678-1735) in Giershagen war eine der führenden und schaffensreichsten Werkstätten der Barockzeit in Westfalen. Sie verarbeitete Alabaster, Marmor und Mehlstein, die in der Umgebung vorkommenden Gesteine. Sie hinterließen einen umfangreichen Bestand an über 160 Kunstdenkmälern, darunter mehr als 40 Altäre, in mehr als 50 Orten im westfälischen und nordhessisch-waldeckischen Raum. Schon früh wurde die Kluskirche, die die Heiligen Fabian und Sebastian als Schutzpatron hatte, zum Wallfahrtsort, dem auch Wunderheilungen zugesprochen wurden. Davon zeugten früher viele Utensilien, die Pilger in der Kirche hinterlassen hatten.
Einmal jährlich fand eine feierliche Prozession zur Kluskirche unter großer Beteiligung der Nachbarschaft statt, bei der im Anschluss eine Kirchmess (Kirmes) gefeiert wurde.
1475 wurde ein päpstlicher Ablass für die Beteiligung an dieser Wallfahrt gewährt. 1693 erneuert Papst Innozenz XII. den vollkommenen Ablass für den Besuch der Kluskirche an hohen Feiertagen und bei Prozessionen.
Die Kirche wurde aufgrund ihrer kunstgeschichtlichen Bedeutung auch in der Folgezeit erhalten und mehrmals grundlegend restauriert (z.B. durch den RAD in den 1930er Jahren, zuletzt für 700.000 € durch das Land NRW). Das Land NRW hat die Unterhaltspflicht, weil die Kirche zu den wenigen Patronaten des Landes NRW gehört. Patronate sind unterhaltspflichte Bauten im Besitz des Landes. Der Staat hat sich im Zuge der Säkularisierung (Reichsdeputationshauptschluss von 1803) zur Kompensation von enteigneten Kirchengütern verpflichtet, die Kirchenbaulast an Patronatsgebäuden zu übernehmen. Diese Baulastverpflichtungen sind mit der Landesgründung 1946 auf das Land NRW als Rechtsnachfolger des Staates Preußen übergegangen.
1700 erhielt die Kirche einen neuen Barockaltar, der ebenso wie viele Bildstöcke in der Umgebung von Giershagen aus der Papenwerkstatt stammt. Die Bildhauerwerkstatt des Heinrich Papen (1645-1719) und seines Sohnes Christophel (1678-1735) in Giershagen war eine der führenden und schaffensreichsten Werkstätten der Barockzeit in Westfalen. Sie verarbeitete Alabaster, Marmor und Mehlstein, die in der Umgebung vorkommenden Gesteine. Sie hinterließen einen umfangreichen Bestand an über 160 Kunstdenkmälern, darunter mehr als 40 Altäre, in mehr als 50 Orten im westfälischen und nordhessisch-waldeckischen Raum. Schon früh wurde die Kluskirche, die die Heiligen Fabian und Sebastian als Schutzpatron hatte, zum Wallfahrtsort, dem auch Wunderheilungen zugesprochen wurden. Davon zeugten früher viele Utensilien, die Pilger in der Kirche hinterlassen hatten.
Einmal jährlich fand eine feierliche Prozession zur Kluskirche unter großer Beteiligung der Nachbarschaft statt, bei der im Anschluss eine Kirchmess (Kirmes) gefeiert wurde.
1475 wurde ein päpstlicher Ablass für die Beteiligung an dieser Wallfahrt gewährt. 1693 erneuert Papst Innozenz XII. den vollkommenen Ablass für den Besuch der Kluskirche an hohen Feiertagen und bei Prozessionen.
Die Kirche wurde aufgrund ihrer kunstgeschichtlichen Bedeutung auch in der Folgezeit erhalten und mehrmals grundlegend restauriert (z.B. durch den RAD in den 1930er Jahren, zuletzt für 700.000 € durch das Land NRW). Das Land NRW hat die Unterhaltspflicht, weil die Kirche zu den wenigen Patronaten des Landes NRW gehört. Patronate sind unterhaltspflichte Bauten im Besitz des Landes. Der Staat hat sich im Zuge der Säkularisierung (Reichsdeputationshauptschluss von 1803) zur Kompensation von enteigneten Kirchengütern verpflichtet, die Kirchenbaulast an Patronatsgebäuden zu übernehmen. Diese Baulastverpflichtungen sind mit der Landesgründung 1946 auf das Land NRW als Rechtsnachfolger des Staates Preußen übergegangen.
Gut zu wissen
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- Eintritt frei
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Sauerland-Tourismus e.V.
Johnannes-Hummel-Weg 157392 SchmallenbergOrganisation
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