Grundlagen und strategische Ziele unserer Arbeit
Als Naturparke wurden seit Ende der 1950er Jahre von den Bundesländern großräumige Landschaften ausgewiesen. Sie dienen dem Erhalt und der Weiterentwicklung der Natur- und Kulturlandschaft mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt, unterstützen eine nachhaltige regionale Entwicklung und einen nachhaltigen Tourismus und schaffen Infrastruktur und Angebote für Erholung, Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Als Modellregionen nachhaltiger Entwicklung tragen sie damit wesentlich zur Stärkung der ländlichen Räume, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zum Klimaschutz bei.
Naturparke werden von den Bundesländern auf Grundlage von § 27 Bundesnaturschutzgesetz und der entsprechenden Naturschutzgesetze der Länder ausgewiesen.
Quelle: www.naturparke.de/naturparke-in-deutschland/aufgaben-ziele/